Fahrverbot oder höhere Geldbuße
Der Bußgeldkatalog geht in der Regel von fahrlässigen Verstößen aus. In einigen Fällen von zu „schnellem Fahren“ kann man deshalb versuchen, das Fahrverbot gegen Zahlung einer höheren Geldbuße zu vermeiden.
Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 %
Wenn dem Fahrer aber eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen wird, ist dies nicht möglich. Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung reichen auch Indizien für die Annahme einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung aus. Das KG (Berlin) hat sogar entschieden, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 % regelmäßig nur die Annahme von Vorsatz in Betracht komme (31.05.2019, 3 Ws (B)161/19). Bei einer Überschreitung von fast 50 % kann auch außerorts Vorsatz angenommen werden.